Mitgliedschaft
Um Vereinsmitglied zu werden, bitten wir Sie die Eintrittserklärung auszufüllen, auszudrucken und diese an unsere Geschäftsstelle in der Hofwiesenstraße 40, 74081 Heilbronn, zu senden.
Beiträge
Die TSG-Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus dem Hauptvereinsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag. Bei Neueintritt in die TSG wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Mitgliedschaftsart erhoben.
Sozialfonds
Mithilfe eines Sozialfonds ist es uns möglich sozialbenachteiligten Menschen mit geringem Einkommen den Hauptvereinsbeitrag zu finanzieren, um ihnen (wieder) Zugang zu unseren sportlichen und geselligen Angeboten zu ermöglichen
Hier finden Sie den Antrag, der zusammen mit dem Mitgliedsantrag an die TSG-Geschäftsstelle zu richten ist:
Satzung
Die Vereinssatzung kann zu den Öffnungszeiten in der TSG-Geschäftsstelle eingesehen werden.
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Wichtige Hinweise:
1. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag festgesetzt.
2. Der Einzug des Beitrages erfolgt grundsätzlich mittels Abbuchungsverfahren.
3. Bei Aufnahme eines Mitglieds im Laufe des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilmäßig fällig.
4. Austrittserklärungen während des Jahres bewirken keine Ermäßigung des Jahresbeitrages.
5. Austritt: Der Austritt ist nur zum 31. Dezember möglich und muss bis zum 30. November schriftlich erklärt sein.
6. Familienbeiträge und Beiträge für mehrere Jugendliche einer Familie sowie Befreiungen und Beiträge für volljährige Schüler/Studenten und Auszubildende sind zu beantragen.
Die Frist für die Antragstellung ist jeweils spätestens der 31. März eines jeden Jahres bzw. das Eintrittsdatum. Liegt die Bescheinigung nicht rechtzeitig vor, wird der jeweilige Beitragssatz voll erhoben.
Anträge sind schriftlich zu stellen an die TSG-Geschäftsstelle.
Die vollständige Beitragsordnung finden Sie hier: