Präventionskurse

Krankenkassenbezuschussung

Unsere angebotenen Kurse der Gesundheitsprävention werden von einigen Krankenkassen ganz oder teilweise erstattet.

Voraussetzungen:

  • Regelmäßige Kursteilnahme (mind. 80%)
  • Kursdauer von maximal 12 Terminen
  • Anerkennung des Kurses und des Kursleitenden nach § 20 des Sozialgesetzbuchs sowie eine Zertifizierung durch die ZPP - Zentrale Prüfstelle Prävention